Diese auf den Menschen und andere Säuger übertragbare Infektionskrankheit der Vögel wird durch Chlamydophila psittaci verursacht. Die Chlamydiose ist seit 2011 eine meldepflichtige Erkrankung. Vorher war die Psittakose anzeigepflichtig, die Ornithose meldepflichtig. Für die praktische Bekämpfung der Seuche hat dieser „juristische" Unterschied jedoch keine Bedeutung. Auch ohne Aufsicht des Amtstierarztes ist eine gewissenhafte Beachtung und Einhaltung aller Regeln der Seuchenbekämpfung für einen Sanierungserfolg unumgänglich.
Eine Ansteckung mit Chlamydien kann über alle denkbaren Infektionswege erfolgen, da der Erreger mit allen Se- und Exkreten vom infizierten Tier ausgeschieden wird. Obwohl frei lebende Vogelpopulationen in hohem Maße (20 bis 70%) mit Chlamydien durchseucht sind, spielen diese als Infektionsquelle eine eher untergeordnete Rolle. Sicher ist dies mit der Distanz und dem damit sehr geringen Infektionsdruck zu erklären. Bei der Analyse von Chlamydiosefällen ist in den allermeisten Fällen eine Verbindung zu erworbenen Vögeln aus angesteckten oder kranken Beständen nachvollziehbar. Die Inkubationszeit wird in der Literatur mit 3 bis 30 Tagen angegeben. Dies ist aber nur von theoretischer Bedeutung, da es bei günstigen Haltungsbedingungen oft überhaupt nicht zu sichtbaren Krankheitsanzeichen kommt. Klinisch unauffällige Vögel können den Erreger trotzdem ausscheiden. Manchmal spricht dann nur ein erhöhtes Jungtiersterben für ein Infektionsgeschehen. Bei einem schwereren Verlauf der Erkrankung, der besonders nach Stress-Situationen auftritt, sind Aufplustern, Mattigkeit, Zittern, angestrengte Atmung, Durchfall, einseitiger Augen- und (selten) Nasenausfluss zu beobachten. Ohne rechtzeitige Behandlung tritt der Tod meist nach 8 bis 14 Tagen ein. Bei Neophema-Arten wird eine einseitige Augenentzündung für ein sicheres (pathognomonisches) Chlamydiose-Anzeichen gehalten.
Beim Menschen ruft Chlamydophila psittaci eine grippeähnliche Erkrankung hervor, die sich mit den üblichen Grippemedikamenten nicht behandeln lässt. Bei Verdacht sollte der Hausarzt auf die Vogelhaltung und die damit verbundene Infektionsmöglichkeit hinweisen werden.
Ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfung der Psittakose ist die Diagnose. In den letzten Jahren haben die Untersuchungen mehrerer Institute gezeigt, dass sich Kotuntersuchungen nur bedingt für eine Chlamydiendiagnostik eignen. Als sehr zuverlässiges Testverfahren haben sich dagegen Tupferproben von der Lidbindehaut (Auge) und dem Rachen erwiesen. Der Grund dafür liegt darin, dass Chlamydien in Zellen leben und auch nur dort nachgewiesen werden können. Bei Tupferproben von der Linbindehaut und vom Rachen werden wesentlich mehr Zellen gewonnen als mit dem Kot ausgeschieden werden.
Es ist sinnvoll, wenn Züchter ihren Vogelbestand regelmäßig prophylaktisch auf Chlamydien untersuchen lassen. Bei zugekauften Vögeln sollte diese Untersuchung während der Quarantäne immer durchgeführt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Bestand chlamydienfrei bleibt. In Beständen bzw. bei Einzeltieren mit nachgewiesener Chlamydien-Infektion ist selbstverständlich eine Behandlung mit dem Ziel der Erregertilgung notwendig. Hierfür gibt es inzwischen hochwertige Antibiotika mit geringen Nebenwirkungen und mit sehr guter Eignung für eine Bestandstherapie. Vor so genannten ,,prophylaktischen Behandlungen" muss im Hinblick auf andere Vogelkrankheiten (z.B. Aspergillose) dringend abgeraten werden! Da Chlamydien sehr lange (über das Doppelte der Behandlungsdauer) überleben können, ist bei der Bekämpfung dieser die Reinigung und Desinfektion der gesamten Zuchtanlage das ,,A" und ,,0". Dabei sollte unbedingt ein Mundschutz getragen werden, um das Einatmen erregerhaltigen Staubes zu verhindern.
Da Chlamydien nur in ihrer Teilungsphase auf Antibiotika reagieren, gelingt in Ausnahmefällen ein Behandlungserfolg nicht immer im ersten Anlauf. Eine erneute Behandlung ggf. mit einem anderen anerkannten Antibiotikum ist in diesem Falle anzuraten.
Die Chlamydiose sollte weiter als eine Zoonose (auf Menschen übertragbare Tierseuche) ernst genommen werden, sie verdient aber nicht das Prädikat ,,Schrecken des Vogelzüchters".