Chlamydiose (Psittakose, Papageienkrankheit)

zur Übersicht

Diese auf den Menschen und andere Säuger übertragbare Infektionskrankheit der Vögel wird durch Chlamydophila psittaci verursacht. Die Chlamydiose ist seit 2011 eine meldepflichtige Erkrankung. Vorher war die Psittakose anzeigepflichtig, die Ornithose meldepflichtig. Für die praktische Bekämpfung der Seuche hat dieser „juristische" Unterschied jedoch kei­ne Bedeutung. Auch ohne Aufsicht des Amtstierarztes ist eine gewissenhafte Be­achtung und Einhaltung aller Regeln der Seuchenbekämpfung für einen Sanierungserfolg un­umgänglich.

Eine Ansteckung mit Chlamydien kann über alle denkbaren Infektionswege erfol­gen, da der Erreger mit allen Se- und Exkreten vom infizierten Tier ausge­schieden wird. Obwohl frei lebende Vogelpopulationen in hohem Maße (20 bis 70%) mit Chlamydien durch­seucht sind, spielen diese als Infektions­quelle eine eher untergeordnete Rolle. Si­cher ist dies mit der Distanz und dem damit sehr geringen Infekti­onsdruck zu erklären. Bei der Analyse von Chlamydiosefällen ist in den allermeisten Fällen eine Verbindung zu erworbenen Vö­geln aus angesteckten oder kranken Be­ständen nachvollziehbar. Die Inkubationszeit wird in der Literatur mit 3 bis 30 Tagen angege­ben. Dies ist aber nur von theoretischer Bedeutung, da es bei günstigen Haltungs­bedingungen oft überhaupt nicht zu sicht­baren Krankheitsanzeichen kommt. Klinisch unauffällige Vögel können den Erreger trotzdem ausscheiden. Manchmal spricht dann nur ein erhöh­tes Jungtiersterben für ein Infektionsge­schehen. Bei einem schwereren Verlauf der Erkrankung, der besonders nach Stress-Situationen auftritt, sind Aufplustern, Mattigkeit, Zittern, an­gestrengte Atmung, Durchfall, einseitiger Augen- und (selten) Nasenausfluss zu beobachten. Ohne rechtzeitige Behandlung tritt der Tod meist nach 8 bis 14 Tagen ein. Bei Neophema-Arten wird eine ein­seitige Augenentzündung für ein sicheres (pathognomonisches) Chlamydiose-Anzei­chen gehalten.

Beim Menschen ruft Chlamydophila psittaci eine grippeähnliche Erkrankung hervor, die sich mit den üblichen Grippemedikamenten nicht behandeln lässt. Bei Verdacht sollte der Hausarzt auf die Vogelhaltung und die damit ver­bundene Infektionsmöglichkeit hinweisen werden.

Ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfung der Psittakose ist die Diagnose. In den letzten Jahren ha­ben die Untersuchungen mehrerer Institute gezeigt, dass sich Kotuntersuchungen nur bedingt für eine Chlamydien­diagnostik eignen. Als sehr zuverlässi­ges Testverfahren haben sich dagegen Tupferproben von der Lidbindehaut (Auge) und dem Rachen erwiesen. Der Grund dafür liegt darin, dass Chlamydien in Zellen leben und auch nur dort nachgewiesen werden können. Bei Tupferproben von der Linbindehaut und vom Rachen werden wesentlich mehr Zellen gewonnen als mit dem Kot ausgeschieden werden.

Es ist sinnvoll, wenn Züchter ihren Vogelbestand regelmäßig prophylaktisch auf Chlamydien untersuchen lassen. Bei zugekauften Vögeln sollte diese Untersuchung während der Quarantäne immer durchgeführt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Bestand chlamydienfrei bleibt. In Beständen bzw. bei Einzeltieren mit nachgewiesener Chlamydien-Infekti­on ist selbstverständlich eine Behandlung mit dem Ziel der Erregertilgung notwen­dig. Hierfür gibt es inzwischen hochwerti­ge Antibiotika mit geringen Nebenwirkun­gen und mit sehr guter Eignung für eine Bestandstherapie. Vor so genannten ,,prophylaktischen Behandlungen" muss im Hinblick auf andere Vogelkrankheiten (z.B. Aspergillose) dringend abgeraten werden! Da Chlamydien sehr lange (über das Doppelte der Behandlungsdauer) überleben können, ist bei der Bekämp­fung dieser die Reini­gung und Desinfektion der gesamten Zuchtanlage das ,,A" und ,,0". Dabei sollte unbedingt ein Mundschutz getragen werden, um das Einatmen erregerhaltigen Staubes zu verhindern.

Da Chlamydien nur in ihrer Teilungsphase auf Antibiotika reagieren, gelingt in Ausnahmefällen ein Behandlungserfolg nicht immer im ersten Anlauf. Eine erneute Behandlung ggf. mit einem anderen anerkannten Antibiotikum ist in diesem Falle anzuraten.

Die Chlamydiose sollte weiter als eine Zoonose (auf Menschen übertragbare Tierseuche) ernst genommen werden, sie verdient aber nicht das Prädikat ,,Schrecken des Vogelzüchters".